Verbände legen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung der Abtreibung vor

Im Streit um eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts erhöhen Frauenrechtsverbände den Druck auf die Regierung.

Mehr als 20 Organisationen legten am Donnerstag gemeinsam einen Gesetzentwurf vor, der Abtreibungen entkriminalisieren und sicherer machen soll. „Spätestens jetzt hat der Gesetzgeber keine Ausrede mehr, die Reform weiter hinauszuzögern“, erklärte die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (DJB), Ursula Matthiessen-Kreuder.

Bisher ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs verboten. Er bleibt aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei.

Der Gesetzentwurf der Organisationen sieht nun vor, im Paragrafen 218 nur noch Abtreibungen unter Strafe zu stellen, die ohne Einwilligung der Schwangeren vorgenommen werden. Außerdem soll es strafbar sein, eine Frau zu nötigen, ihre Schwangerschaft fortzusetzen. Alle anderen Fragen sollen außerhalb des Strafrechts geregelt werden.

Demnach soll es innerhalb der ersten 22 Schwangerschaftswochen ein „Recht auf Schwangerschaftsabbruch“ geben. Eine spätere Abtreibung soll weiterhin rechtswidrig sein – es sei denn, es droht „Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren“.

Die bisherige Beratungspflicht vor einem Abbruch soll abgeschafft werden. Stattdessen sollen Schwangere das Recht haben, „sich vor ihrer Entscheidung über die Fortsetzung einer Schwangerschaft in einer hierfür vorgesehenen psychosozialen Beratungsstelle informieren und beraten zu lassen“, wenn sie dies möchten. Die Beratung „findet ergebnisoffen statt“ und soll auch anonym möglich sein.

Eine von der Ampel-Regierung eingesetzte Kommission hatte bereits im Frühjahr empfohlen, das Abtreibungsrecht zu liberalisieren. In der Koalition herrscht aber Uneinigkeit darüber, wie mit den Empfehlungen umgegangen werden soll. Während Grüne und SPD eine Liberalisierung unterstützen, ist die FDP skeptisch.

„Wir fordern den Bundeskanzler, die Bundesministerinnen und Bundesminister und die Bundestagsabgeordneten aller demokratischen Parteien auf, den Schwangerschaftsabbruch noch in dieser Legislaturperiode neu zu regeln“, erklärte die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes. „Den Gesetzentwurf sehen wir als Impuls hierfür.“ Getragen wird der Entwurf unter anderem auch von Amnesty International Deutschland, Pro Familia, Verdi und dem Deutschen Frauenrat.

Von den Grünen kam Unterstützung. „Unsere Fraktion hat das Ziel, noch in dieser Legislaturperiode zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu kommen, bei der die reproduktiven Rechte von Frauen in den Vordergrund gestellt werden“, erklärten Grünen-Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink und die frauenpolitische Sprecherin Ulle Schauws. „Wir führen derzeit intensive Gespräche, um die Möglichkeit einer im Bundestag mehrheitsfähigen Lösung auszuloten.“

Widerspruch kam von katholischer Seite. Die Vorgaben im Strafrechtsparagrafen 218 sollten beibehalten werden, erklärte die Deutsche Bischofskonferenz. Bei einer Regelung außerhalb des Strafrechts „besteht die erhebliche Sorge, dass damit der Anspruch auf gleichen Schutz von ungeborenem wie geborenem menschlichen Leben aufgegeben wird“, warnten die Bischöfe. Auch der Deutsche Caritasverband lehnte eine grundlegende Änderung des Abtreibungsrechts ab.
© AFP

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