Umwelthilfe legt Verfassungsbeschwerde gegen umstrittenes Klimaschutzgesetz vor

Einen Tag nach der Ausfertigung des neuen Klimaschutzgesetzes durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Dienstag Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Neuregelung eingereicht.

Einen Tag nach der Ausfertigung des neuen Klimaschutzgesetzes durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Dienstag Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Neuregelung eingereicht. Das neue Gesetz sei ein „Freifahrtschein gegen den Klimaschutz“, erklärte dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in Berlin. Auch weitere Organisationen haben bereits Klagen angekündigt.

Mit der von der Ampel-Koalition durchgesetzten Neuregelung werden einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen abgeschafft. Damit entfällt die Pflicht zur Vorlage von Sofortprogrammen für einzelne Sektoren, etwa den Verkehrsbereich, bei einem Überschreiten der Emissionsziele. Die Zielvorgaben selbst werden aber nicht angetastet. Die DUH weist jedoch darauf hin, dass auf Grundlage des neuen Gesetzes die Regierung bis 2030 überhaupt keine zusätzlichen relevanten Klimaschutzmaßnahmen mehr beschließen müsse.

„Die Ampel-Regierung verabschiedet sich mit dieser Gesetzesänderung vom Klimaschutz“, erklärte dazu Resch. „Wir nehmen diesen klaren Verfassungsbruch nicht hin und ziehen erneut vor das Bundesverfassungsgericht“, sagte er weiter mit Blick auf die 205-seitige Klageschrift seines Verbandes. Resch prangerte besonders die massive Überschreitung der Emissionsziele im Verkehrsbereich an, wo „fossile Energie- und Autokonzerne“ eine wirksame Klimapolitik blockieren würden.

Auf Zielverfehlungen auch im Gebäudesektor verwies Ko-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Eine Entkernung des Klimaschutzgesetzes wird diese Situation weiter fortsetzen und verschärfen“, begründete sie die DUH-Klage. Dies beschränke die Freiheit auch nachfolgender Generationen. Metz forderte „eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude, allen voran Kindergärten und Schulen, den Hochlauf der Wärmepumpe und eine Flexibilisierung bei der Bestandssanierung“.

Gegen die Klimapolitik der Bundesregierung und deren Versäumnisse sind bereits mehrere Klagen anhängig, die sich vorrangig auf das bisher geltende Klimaschutzgesetz stützen. In einer weiteren neuen Klage wendet sich die DUH auch gegen die nicht fristgerechte Vorlage des Klimaschutzberichts der Regierung, wodurch ein wichtiges Kontrollinstrument nicht zur Verfügung stehe.

Die Umweltschutzorganisation BUND kündigte zudem ebenfalls eine neue Verfassungsklage gegen die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes an. „Mit seiner Unterschrift legitimiert der Bundespräsident gewissermaßen rückwirkend den Rechtsbruch der Bundesregierung beim Klimaschutz“, erklärte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt. Dies werde sein Verband nicht hinnehmen. Scharfe Kritik an der Neuregelung kam auch von Fridays for Future.

Auf eine Klage des DUH geht auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 zurück, mit der das höchste deutsche Gericht dem Recht auf Klimaschutz Verfassungsrang einräumte.
© AFP

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