Studie: Polizei schützt sensible Daten zu wenig

Sprache, Hautfarbe oder Herkunft: Solche personenbezogenen sensiblen Daten werden von der Polizei hierzulande zu wenig geschützt. Das ist ein Ergebnis des Menschenrechtsberichts 2023, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin vorstellte.

Sprache, Hautfarbe oder Herkunft: Solche personenbezogenen sensiblen Daten werden von der Polizei hierzulande zu wenig geschützt. Das ist ein Ergebnis des Menschenrechtsberichts 2023, den das Deutsche Institut für Menschenrechte am Montag in Berlin vorstellte. Die Menschenrechtsexperten sehen das Risiko, dass es durch polizeiliche Datenverarbeitung zu rassistischer Diskriminierung kommt.

„Wir haben festgestellt, dass bei der polizeilichen Datenverarbeitung sensible Daten kaum besser geschützt sind als nicht sensible Daten“, erklärte dazu die Direktorin des Instituts, Beate Rudolf. Das sei „grund- und menschenrechtlich problematisch“. Denn aus diesen Daten könne eine vermeintlich „rassische oder ethnische Herkunft“ gelesen werden.

Als Beispiel nennt der Bericht die Datenkategorie „äußere Erscheinung“ im Informationssystem der Bundes- und Landespolizeien INPOL. „Ein als ‚afrikanisch‘ gelesener Mensch wird nicht als Europäer, nicht als Deutscher gesehen – auch wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit hat“, erklärte Rudolf dazu. „Die erfassten Daten reproduzieren Stereotype.“

Das Institut empfiehlt den Gesetzgebern in Bund und Ländern deshalb zu präzisieren, unter welchen Bedingungen sensible Daten verarbeitet werden dürfen. Es seien klare und verbindliche Regeln sowie nötig, betonte die Institutsdirektorin. Zudem müsse mehr Transparenz über die Datenverarbeitung hergestellt werden.

Das Institut legt dem Bundestag seit 2016 jährlich einen Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor. Das aktuelle Dokument widmet sich fünf weiteren Themen, darunter der aus Sicht des Instituts „besorgniserregenden“ Einschränkung der Versammlungsfreiheit bei Klima-Protesten und -Blockaden.

Rudolf betonte: „Wir beobachten mit Sorge die übermäßige Reaktion auf Klimaproteste.“ Sitzblockaden seien aus grund- und menschenrechtlicher Sicht Versammlungen und fielen somit unter den Schutz der Versammlungsfreiheit. „Friedliche Versammlungen, und dazu gehört auch die Störung des Verkehrs, müssen hingenommen werden.“

Staatliche Maßnahmen wie Präventivhaft für Aktivistinnen und Aktivisten dürften „nur mit äußerster Zurückhaltung zur Verhinderung schwerwiegender Gewalt“ angewendet werden, forderte Rudolf. Die Präventivhaft dürfe nicht zur reinen Verhinderung der Teilnahme an Sitzblockaden eingesetzt werden.
© AFP

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