Eine Studie sieht Defizite in Jugendämtern beim Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch. In einigen Fällen sei Hilfe möglich gewesen, aber ausgeblieben, heißt es in der am Dienstag von der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlichten Fallstudie. Auch ein Mangel an Fachkenntnissen sei „ausschlaggebend dafür, dass Fälle von sexueller Gewalt nicht erkannt wurden und Kindern und Jugendlichen nicht geholfen wurde“.
Die Kommission wertete Berichte von Betroffenen sexuellen Missbrauchs und von Angehörigen sowie Jugendamtsakten aus. Der Studie liegen 268 Fälle zugrunde. Zudem wurden mit Experten vertiefende Interviews geführt.
„Uns liegen einerseits Schilderungen von guter Fachpraxis und positiven Hilfeverläufen vor, die ermutigen und bestärken, weil Kinder aus der Gewaltsituation befreit wurden“, erklärte Barbara Kavemann, Mitglied der Aufarbeitungskommission. Andererseits würden „klare Defizite deutlich, aus denen dringend gelernt werden muss“.
Jugendämter seien aufgefordert, nach sexueller Gewalt im Einzelfall ein Schutzkonzept zu entwickeln und die Kinder und Jugendlichen daran zu beteiligen. Die Schilderungen deuten demnach auf eine uneinheitliche Praxis hin. Die Kommission hält daher eine gesetzliche Verankerung der Erarbeitung von einzelfallbezogenen Schutzkonzepten für sinnvoll.
„Kinder und Jugendliche können sich bei sexualisierter Gewalt nicht selbst schützen“, mahnte Kavemann. Dies zu tun, sei eine zentrale Aufgabe von Jugendämtern. „Wenn das nicht gelingt, sind die Betroffenen zum Teil jahrelang der gewaltvollen Situation ausgesetzt mit weitreichenden Folgen für ihr Leben.“,So gelang es der Studie zufolge den Jugendamtsmitarbeitern nicht in allen Fällen, Vertrauen zu Betroffenen aufzubauen, weil etwa ein geschützter Rahmen für Gespräche oder Zeit dafür fehlte. Zudem war für viele Betroffene das Jugendamt zunächst mit Angst verbunden, etwa weil Täter eine Drohkulisse aufbauten und Kinder warnten, sie kämen ins Heim, wenn sie sich an die Behörden wendeten.
Um Abläufe und Strukturen bei der Hilfe und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und Fachkräfte weiterzubilden, könnten die Erfahrungen von erwachsenen Betroffenen der Studie zufolge äußerst wertvoll sein, erklärte die Aufarbeitungskommission. Jugendämter sollten Betroffene bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Aufarbeitung unterstützen, ihnen Einsicht in ihre Jugendamtsakte gewähren und ihnen die Möglichkeit geben, ihr damaliges Erleben zu schildern.
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