Streit um Sitz in Geheimdienstkontrollgremium: Karlsruhe lehnt einstweilige Regelung ab

Im Streit um einen Sitz im Kontrollgremium des Bundestags für die Geheimdienste hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine vorläufige Regelung abgelehnt.

Im Streit um einen Sitz im Kontrollgremium des Bundestags für die Geheimdienste hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine vorläufige Regelung abgelehnt. Der Eilantrag des Linken-Bundestagsabgeordneten André Hahn gegen seinen Ausschluss aus dem Gremium scheiterte damit nach Angaben vom Donnerstag. Seit der Auflösung der Linksfraktion im Bundestag im Dezember war Hahn nicht mehr zu Sitzungen des Kontrollgremiums eingeladen worden. (Az. 2 BvE 1/24)

Nach der Abspaltung Sahra Wagenknechts und ihrer Mitstreiter von der Linkspartei hatte sich die Linksfraktion aufgelöst, seit Anfang Februar sind die 28 Linken-Parlamentarier als parlamentarische Gruppe anerkannt. Damit haben sie mehr parlamentarische Rechte als fraktionslose Abgeordnete, jedoch weniger als die Fraktionen.

Durch den Verlust der Fraktionsstärke habe die Linke zwar Sitze in verschiedenen Ausschüssen verloren, sagte Geheimdienstexperte Hahn am Mittwoch nach Einreichung seines Antrags vor Journalisten. Für das Kontrollgremium gelten nach seiner Auffassung aber andere Regeln. Die Bundestagsverwaltung sei jedoch anderer Ansicht.

Mit seinem – nun gescheiterten – Eilantrag wollte er erreichen, dass er seine Arbeit in dem Gremium wieder aufnehmen kann und der Sitz nicht nachbesetzt wird. Das könnte schon am Donnerstag passieren: Auf der Tagesordnung des Bundestags steht ein Vorschlag der Unionsfraktion zur Wahl eines Mitglieds.

Das Gericht begründete seine Ablehnung des Eilantrags damit, dass die behauptete Verletzung von Rechten nicht ausreichend deutlich gemacht werde. Vor allem habe Hahn nicht ausgeführt, ob seine Mitgliedschaft in dem Parlamentarischen Kontrollgremium Teil derjenigen Rechte sei, die aus seinem grundgesetzlich gewährleisteten Abgeordnetenstatus fließen.

Grundsätzlich entschied Karlsruhe über den Fall aber noch nicht, wie das Gericht weiter mitteilte. In seinem noch zu entscheidenden hauptsächlichen Antrag zielt Hahn auf die Feststellung ab, dass der Ausschluss aus dem Gremium ihn in seinen Rechten als Abgeordneter verletze. Eine persönliche Wahl durch das Bundestagsplenum sei durch seinen Ausschluss de facto für ungültig erklärt worden, argumentierte er am Mittwoch.

Der 59-Jährige sitzt seit 2013 im Bundestag und war seit 2014 Mitglied des Gremiums, das die Geheimdienste kontrolliert, zwischendurch auch dessen Vorsitzender. Im April 2022 wurde er im zweiten Anlauf wieder als Mitglied gewählt.
© AFP

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