Streit um Gehaltserhöhung: EZB-Angestellte ziehen vor EU-Gericht

Insgesamt 40 Beschäftigte der EZB haben vor dem EU-Gericht wegen eines möglichen Berechnungsfehlers bei ihrer Lohnerhöhung geklagt. Der für vergangenen Januar beschlossene Anstieg der Gehälter um 4,07 Prozent wird als zu gering erachtet

Insgesamt 40 Beschäftigte der Europäischen Zentralbank (EZB) klagen vor dem EU-Gericht wegen eines möglichen Berechnungsfehlers bei ihrer Lohnerhöhung. Der für vergangenen Januar beschlossene Anstieg der Gehälter um 4,07 Prozent sei zu gering, heißt es in internen Unterlagen, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlagen. Für die EZB, die starke Lohnerhöhungen wegen der Gefahr, dass sie weiter die Inflation anheizen, derzeit eigentlich kritisch sieht, ist der Vorgang doppelt peinlich.

Hintergrund der Klage ist den Unterlagen zufolge eine mutmaßlich falsch angewandte Formel. Mit der sogenannten GSA-Formel (General Salary Adjustment) berechnet die EZB ihre Lohnerhöhungen. In den Augen der Klägerinnen und Kläger, die von der EZB-Gewerkschaft IPSO unterstützt werden, hätte den Beschäftigten bei korrekter Anwendung eine um rund 0,5 Prozentpunkte höhere Lohnerhöhung zugestanden. Seit Inkrafttreten der GSA im Jahr 2009 seien ihnen zudem Lohnerhöhungen von insgesamt 3,3 Prozentpunkten entgangen.

Die GSA-Formel beruht auf den Durchschnittswerten der Gehaltserhöhungen der 20 Zentralbanken des Euroraums, der EU-Kommission, der Europäischen Investitionsbank und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Dass die BIZ mit Sitz in Basel ihre Angestellten in Schweizer Franken bezahlt, einer Währung, die gegenüber dem Euro stark an Wert gewonnen hat, ist laut IPSO nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Konkret rechnet die EZB die Franken nicht in Euro um, was laut Klägerinnen und Klägern zu den niedrigeren Lohnerhöhungen führt. IPSO sprach von einer „groben Fahrlässigkeit“. Das Direktorium der EZB unter dem Vorsitz von Christine Lagarde, müsse sich diesen Fehler eingestehen, andernfalls untergrabe es das Vertrauen ihrer Mitarbeitenden, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft, Carlos Bowles. Klage reichten die Vertreter bereits am 13. November beim Gericht der Europäischen Union ein.

Die Lohnerhöhungen von Januar liegen deutlich unter der jährlichen Inflationsrate von 8,4 Prozent aus dem vergangenen Jahr. Grundsätzlich können steigende Löhne nach Ansicht der EZB zu Preissteigerungen und damit einer höheren Inflationsrate führen, weshalb die Zentralbank sie kritisch sieht. Die Klage wollte die Bank am Dienstag auf AFP-Anfrage nicht kommentieren.
© AFP

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