Staatliches Finanzierungsdefizit im vergangenen Jahr leicht gesunken

Die staatlichen Haushalte haben das Jahr 2023 nach vorläufigen Berechnungen insgesamt mit einem Finanzierungsdefizit von 82,7 Milliarden Euro beendet.

Die staatlichen Haushalte haben das Jahr 2023 nach vorläufigen Berechnungen insgesamt mit einem Finanzierungsdefizit von 82,7 Milliarden Euro abgeschlossen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mit. Ein Jahr zuvor war das Defizit demnach mit 96,9 Milliarden Euro um 14 Milliarden Euro höher ausgefallen.

Vor allem der Bund konnte den Angaben zufolge sein Finanzierungsdefizit im Vergleich zum Vorjahr erheblich verringern. Im Jahr 2022 hatten die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Abmilderung der Energiekrise und Stabilisierung der Wirtschaft zu hohen Ausgaben geführt. Im Jahr 2023 gab es zwar umfangreiche Zahlungen für die Gas- und Strompreisbremse, es entfielen aber dafür weitgehend die Ausgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, zum Beispiel für Tests und Impfstoffe.

Außerdem zahlte der Bund 2023 weniger Geld an Länder und Sozialversicherungen. Dadurch verschlechterten sich allerdings laut Statistischem Bundesamt deren Finanzierungssalden. So habe sich die anhaltende finanzielle Belastung durch die große Zahl an Geflüchteten vor allem bei gestiegenen Ausgaben der Gemeinden bemerkbar gemacht. Diese schlossen demnach ebenso wie Bund und Länder das Jahr 2023 mit einem Defizit ab.

Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in jeweiligen Preisen ergibt sich für den Staat insgesamt laut Statistik für das Jahr 2023 eine Defizitquote von 2,0 Prozent. Diese sei damit deutlich niedriger ausgefallen als in den durch die Corona-Krise geprägten drei Jahren davor, als der Wert zwischen 2,5 und 4,3 Prozent lag. Die Defizitgrenze des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von drei Prozent sei klar unterschritten worden. Allerdings war diese ohnehin bis einschließlich 2023 ausgesetzt.

Das Finanzierungsdefizit ist die negative Differenz zwischen den gesamten Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr, allerdings bereinigt um Sondereffekte wie Entnahmen aus oder Zuführungen in Rücklagen oder die Tilgung von Krediten.
© AFP

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