Eine Verletzung von Abgeordnetenrechten wurde nicht deutlich genug gemacht, wie das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte. Seit der Auflösung der Linksfraktion im Dezember 2023 war Hahn nicht mehr zu den Sitzungen des Gremiums eingeladen worden. (Az. 2 BvE 1/24)
Nach der Abspaltung Sahra Wagenknechts und ihrer Mitstreiter von der Linkspartei hatte sich die Fraktion aufgelöst. Die verbliebenen Linken-Abgeordneten sind zwar seit Anfang Februar als parlamentarische Gruppe anerkannt, Gruppen haben aber weniger parlamentarische Rechte als Fraktionen.
Das Kontrollgremiumgesetz sieht unter anderem vor, dass ein Sitz verloren geht, wenn ein Mitglied aus der Fraktion ausscheidet. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) und die Bundestagsverwaltung waren der Ansicht, dass mit der Auflösung der Fraktion der Sitz in dem Gremium nicht mehr dem Linkenpolitiker zustehe.
Hahn sah die Sache anders, wie er im Februar nach Einreichung eines Eilantrags in Karlsruhe erläuterte. Zwar habe die Linke durch den Verlust der Fraktionsstärke Sitze in verschiedenen Ausschüssen verloren. Für das Kontrollgremium gelten nach seiner Auffassung aber andere Regeln.
Mit dem Eilantrag wollte der Geheimdienstexperte erreichen, dass er in dem Gremium weiterarbeiten kann und der Sitz nicht nachbesetzt wird. Das Verfassungsgericht lehnte eine einstweilige Regelung aber bereits Ende Februar ab. Der CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann wurde daraufhin zum Mitglied des Geheimdienstgremiums gewählt.
Nun entschied Karlsruhe grundsätzlich. Mit der Organklage zielte Hahn auf die Feststellung ab, dass der Ausschluss aus dem Gremium ihn in seinen Rechten als Abgeordneter verletze. Dies festzustellen, lehnte das Gericht aber ab. Der Antrag Hahns sei unzulässig, erklärte es am Dienstag. Er habe nicht ausgeführt, ob und inwieweit seine Mitgliedschaft in dem Kontrollgremium Teil der Abgeordnetenrechte sei.
Der 60-Jährige sitzt seit 2013 im Bundestag und war seit 2014 Mitglied des Gremiums, das den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht. Zwischendurch war er auch Vorsitzender des Kontrollgremiums. Hahn kündigte schon im vergangenen Jahr an, dass er bei der nächsten Bundestagswahl nicht mehr antreten will.
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