Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine bis März 2025 verlängert

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine sind bis März 2025 verlängert worden.

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine sind bis März 2025 verlängert worden. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am Freitag in Berlin einer entsprechenden Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums zu. Damit müssen die Betroffenen laut Ministerium keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind auch keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig.

Dies sei „eine große Entlastung für die Ausländerbehörden und gibt Sicherheit und eine klare Perspektive für die Betroffenen“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Wir werden weiterhin die Leben vieler Menschen aus der Ukraine schützen – so lange wie dieser furchtbare Krieg andauert.“

Die Verlängerung des Schutzstatus für die Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, gilt bis zum 4. März 2025. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten Ende September 2023.

Derzeit leben laut Faesers Ministerium in Deutschland rund 1,1 Millionen Menschen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind. Rund 350.000 von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Unter den erwachsenen Geflüchteten sind rund zwei Drittel Frauen.
© AFP

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