Rechtsextremes „Compact“-Magazin wehrt sich vor Gericht gegen Verbot

Das rechtsextremistische "Compact"-Magazin geht vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen sein Verbot vor.

Das rechtsextremistische „Compact“-Magazin geht vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen sein Verbot vor. Die Compact-Magazin GmbH habe sowohl eine Klage als auch einen Eilantrag eingereicht, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin in der vergangenen Woche verboten.

Sie bezeichnete es als „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Es hetze „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“

Am vergangenen Dienstag wurden auch Geschäftsräume von „Compact“ in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie Wohnungen von führenden Mitarbeitern, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern durchsucht. Dabei sollten Vermögenswerte und weitere Beweismittel beschlagnahmt werden.

Die von dem Aktivisten Jürgen Elsässer geleitete Compact-Magazin GmbH war bereits 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch, völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich eingestuft worden.

Laut Bundesinnenministerium sind die Hauptprodukte der Firma das „Compact“-Magazin, das seit Dezember 2010 monatlich erschien und eine Auflage von 40.000 Exemplaren hatte und der Onlinevideokanal Compact TV, der bei Youtube 345.000 Abonnenten hat und insgesamt fast 2900 Videos veröffentlichte. Mit dem Verbot wurde „jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten“ untersagt.

Elsässer selbst wirkt laut Verfassungsschutzbericht 2023 als „zentraler Verbindungsakteur“. Exemplarisch dafür sei neben der Zusammenarbeit mit der rechtsextremen Regionalpartei Freie Sachsen auch die Vernetzung mit der AfD. Zudem weise die Vereinigung enge Verbindungen zur rechtsextremistischen Identitären Bewegung auf.

Klage und Eilantrag gingen nach Gerichtsangaben am Mittwochabend in Leipzig ein. Wann das Bundesverwaltungsgericht in dem Fall entscheidet, war noch unklar.
© AFP

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