„Vorschläge zur Streichung der Leistung für manche Asylsuchende“ seien „absehbar verfassungswidrig“, erklärte die Organisation auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag. „Das Bundesverfassungsgericht hat klar festgestellt: Sozialleistungen dürfen nicht aus vermeintlichen Abschreckungseffekten gestrichen oder willkürlich gekürzt werden.“
Lindner hat vorgeschlagen, dass es für Asylbewerber, für die eigentlich andere EU-Länder zuständig seien, künftig „null Euro“ vom deutschen Steuerzahler geben solle. Ausreisepflichtigen Geflüchteten sollten „mit Ausnahme der Reisekosten in das eigentlich zuständige Land“ gar keine Sozialleistungen mehr gewährt werden, sagte er.
Der FDP-Chef bezog sich dabei auf Fälle von Geflüchteten, die aus einem anderen EU-Land nach Deutschland weitergereist sind. Nach den europäischen Regeln ist eigentlich der EU-Staat für das Asylverfahren zuständig, in dem Flüchtlinge zuerst europäischen Boden betreten haben.
„Die Menschenwürde für alle Menschen steht aus gutem Grund in Artikel 1 unseres Grundgesetzes“, erklärte Pro Asyl. Schon jetzt gebe es „für diejenigen, für die ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, geminderte Leistungen“. Auch bei der geltenden Regelung sei aus Sicht der Organisation aber „offen, ob dies rechtskonform ist“.
„Jede Aufweichung der Menschenwürde wäre gesellschaftspolitisch fatal“, warnte Pro Asyl. „Die Debatte spielt den Feinden des Verfassungsstaats in die Hände.“ Die Organisation forderte „die Rückkehr zu einer sachbezogenen politischen Debatte, die die Verfassung achtet. Das ist gerade in diesen Zeiten bitter nötig“.
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