„Ich kann nur dazu raten, diese Pläne nicht weiterzuverfolgen“, sagte er am Freitag der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die Länder seien sich in dieser Frage „sehr einig“, zeigte sich Weil überzeugt.,
„Uns ist durchaus bewusst, dass es sich bei der Ablösung der Staatskirchenleistungen um einen Verfassungsauftrag handelt“, betonte Weil. „Bekanntlich ist die Haushaltslage in vielen Ländern infolge der zahlreichen Herausforderungen aber so angespannt, dass Ablösezahlungen an die Kirchen in absehbarer Zeit finanziell schlichtweg nicht darstellbar sind.“,
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatte zuvor berichtet, dass Fachpolitiker der Koalition an einem Gesetzentwurf arbeiteten, um das Ende der Staatsleistungen einzuleiten. Sie wollten ihn so gestalten, dass er ohne Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten kann.,
Die Staatsleistungen an die Kirchen sind im Wesentlichen eine Folge der Säkularisation. In den Anfängen des 19. Jahrhunderts, also vor mehr als 200 Jahren, wurden kirchliche Güter und Gebiete enteignet. Aus dieser Zeit entstand dem Staat die Pflicht, die Kirchen dafür zu entschädigen. Jedes Jahr fließen deswegen mehrere hundert Millionen Euro, und zwar von allen Bundesländern mit Ausnahme von Hamburg und Bremen.,
Schon in die Weimarer Reichsverfassung wurde vor gut hundert Jahren die Pflicht aufgenommen, diese Leistungen abzulösen; das Grundgesetz übernahm die Vorgabe in Artikel 140. Damit müsste der Staat also noch einmal eine bestimmte Summe zahlen, um die regelmäßigen Überweisungen beenden. Um dies umzusetzen, müsste der Bund den gesetzlichen Rahmen setzen und jedes Bundesland dann individuelle Abmachungen mit den Kirchen finden.
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