Notare sollen Beurkundungen künftig auch elektronisch vornehmen können. Das sieht der Gesetzentwurf zur elektronischen Präsenzbeurkundung vor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Bislang sind solche Niederschriften in der Regel nur in Papierform möglich.
„Wir haben bei der Digitalisierung und Modernisierung des Notariats bereits viele Fortschritte gemacht, auch im Beurkundungswesen“, erklärte dazu Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Der heute vorgelegte Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein.“
Notarinnen und Notaren sowie andere Urkundsstellen – wie zum Beispiel Nachlassgerichte – sollen mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit erhalten, öffentliche Urkunden künftig unmittelbar elektronisch zu errichten. Damit entfällt der bisher notwendige Medientransfer von der Papierurkunde zum Dokument, das dann auch jetzt schon in der elektronischen Urkundensammlung oder elektronischen Akte verwahrt werden kann.
„Wir ermöglichen so den Notarinnen und Notaren sowie anderen Urkundsstellen, noch moderner und digitaler zu arbeiten“, hob Buschmann hervor. Das spare Zeit und Ressourcen. „Damit bauen wir die Papierstapel also wieder ein Stück weiter ab“, erklärte der Minister. Die Digitalisierung der Justiz sei „Grundvoraussetzung für einen Rechtsstaat auf der Höhe der Zeit.“
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