Fast vier Jahre nach einem durch Himmelslaternen ausgelösten verheerenden Zoobrand ist der Verkauf der Laternen künftig verboten. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einem entsprechenden Verordnungsentwurf der Bundesregierung zu. Das Arbeitsministerium hatte die Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz erstellt, welche „das Inverkehrbringen“ von Himmelslaternen verbietet.
Bislang war die Rechtslage widersprüchlich: Die Laternen durften zwar verkauft, aber nicht verwendet werden. Das nun beschlossene Verkaufsverbot ist eine Reaktion auf einen Brand im Affenhaus des Krefelder Zoo. Dabei starben in der Silvesternacht 2019/2020 mehr als 50 Tiere, darunter acht Menschenaffen.
Die Polizei ermittelte später eine Mutter und ihre zwei erwachsenen Töchter als Verursacherinnen. Diese hatten zum Jahreswechsel mehrere Himmelslaternen aufsteigen lassen, wovon mindestens eine auf dem Dach des Affenhauses landete und den Brand auslöste.
Die meist aus China stammenden Himmels- oder Wunschlaternen bestehen aus dünnem Seidenpapier und einer Kerze oder einem Behälter mit Brennpaste in der Mitte. Werden sie entzündet, können sie weit durch die Luft schweben.
Die nun beschlossene Verbotsverordnung soll am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung.
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