Betroffenen von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche sind bislang fast 57 Millionen Euro als Anerkennungsleistung für erlittenes Leid zugesprochen worden. Allein im vergangenen Jahr waren es über 16 Millionen Euro, wie die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen am Freitag bei der Vorstellung ihres Jahresberichts für 2023 in Bonn mitteilte.
Insgesamt gab es 762 Einzelentscheidungen. Von den 2023 genehmigten mehr als 16 Millionen Euro gehörten fast elf Millionen zu Erst- und Folgeanträgen und über zwei Millionen Euro zu Erhöhungsbeträgen nach Vorlage neuer Informationen. Die Zahl der offenen Vorgänge stieg 2023 auf 807.
Seit Beginn ihrer Arbeit am 1. Januar 2021 habe sich die Kommission an den geltenden Schmerzensgeldtabellen orientiert, erklärte die Kommissionsvorsitzende Margarete Reske. Zum Teil sei sie wegen der Schwere der Fälle aber auch weit über bisherige Gerichtsentscheidungen hinausgegangen.
Im vergangenen Juni hatte das Kölner Landgericht entschieden, dass das Erzbistum einem Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen soll. Der Kläger hatte ursprünglich rund 750.000 Euro gefordert. Er war laut Klageschrift in den 70er Jahren in mehr als 300 Fällen von einem katholischen Priester missbraucht worden. Seit das Urteil rechtskräftig wurde, seien seitens der Kommission einige Entscheidungen in vergleichbarer Höhe ergangen, erklärte Reske.
„Die Entwicklung zeigt, dass die Erst- und Folgeanträge bei etwa 30 bis 40 Eingängen pro Monat verbleiben“, erklärte der stellvertretende Kommissionsvorsitzende Ernst Hauck. Derzeit gingen aber mehr Widersprüche ein. Bei den 2287 Entscheidungen seien bislang 618 Widersprüche eingelegt – eine Quote von 27 Prozent.
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