Die Verurteilung eines Sympathisanten der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu sieben Jahren Haft wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Mannes, wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hatte den Mann im Dezember 2022 zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.
Schuldig gesprochen wurde er damals neben der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat auch wegen unerlaubtem Waffen- und Sprengstoffbesitzes. Nach Ansicht der Richter entschloss er sich spätestens Anfang 2021 dazu, mit Schusswaffen als Einzeltäter einen terroristischen Anschlag zu begehen. Dafür beschaffte er sich unter anderem eine voll funktionsfähige Maschinenpistole. Teilweise produzierte er Waffenteile selbst in einem 3D-Drucker.
Ermittler hatten im April 2021 war die Wohnung des damals 30-Jährigen durchsucht. Grundlage dafür waren Nutzer eines Internetforums, die die Polizei verständigt hatten. Dort hatte der Mann versucht, an Informationen zur Herstellung von Patronen für Maschinenpistolen zu gelangen. Bei der Durchsuchung entdeckten die Ermittler ein Waffenarsenal. Ihren Besitz gab der Mann im Prozess zu. Die Vorwürfe, einen Anschlag geplant zu haben und IS-Sympathisant zu sein, wies er in dem Verfahren allerdings zurück.
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