Karlsruhe verhandelt über BKA-Befugnisse bei Überwachung und Datenbanken

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über das Bundeskriminalamtgesetz.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) in Karlsruhe über das Bundeskriminalamtgesetz. Die Beschwerdeführenden wenden sich mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen Regelungen zur Überwachung von Kontaktpersonen etwa durch Spähsoftware und zur Weiterverarbeitung von Daten. Sie erhoffen sich, dass das Gericht „polizeiliche Datenbanken auf das wirklich Nötige begrenzt“, wie ihr Prozessbevollmächtigter Bijan Moini erklärte. (Az. 1 BvR 1160/19)

Das Bundeskriminalamtgesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) sowie dessen Zusammenarbeit mit den Kriminalämtern der Länder. Eine frühere Fassung verwarf das Gericht 2016 teilweise. Mit 2017 beschlossenen und 2018 in Kraft getretenen Änderungen sollte das Gesetz an die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union angepasst werden. Ein Urteil wird am Mittwoch noch nicht erwartet.
© AFP

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