Um die Vorsitze in mehreren Bundestagsausschüssen geht es am 20. März vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Zweite Senat in Karlsruhe verhandelt dann über zwei von der AfD-Fraktion angestrengte Verfahren, wie das Gericht am Dienstag ankündigte. Im November 2019 war der damalige Vorsitzende des Rechtsausschusses, der AfD-Politiker Stephan Brandner, abgewählt worden. Nach der Bundestagswahl 2021 wurden außerdem drei AfD-Kandidaten nicht als Vorsitzende verschiedener Ausschüsse gewählt. (Az. 2 BvE 1/20 und 2 BvE 10/21)
Die Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Die parlamentarische Geschäftsordnung sieht vor, dass die Ausschüsse die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat bestimmen. Können sich die Fraktionen nach einer Bundestagswahl nicht auf die Postenverteilung einigen, dürfen sie traditionell reihum, der Größe nach, darauf zugreifen.
Die AfD bekam so Ende 2021 zunächst den Vorsitz für den Innen- und den Gesundheitsausschuss sowie den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Üblicherweise bleibt es bei der Verteilung. Diesmal fielen die drei AfD-Kandidaten aber bei einer von den Regierungsfraktionen beantragten Wahl in den Ausschüssen durch.
Daraufhin wandte sich die AfD-Fraktion mit einer Organklage an das Verfassungsgericht. Sie sieht ihre Rechte auf Gleichbehandlung und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestags sowie ihr Recht auf effektive Opposition verletzt. ,Außerdem stellte sie einen Eilantrag: Bis zu einem Urteil wollte sie die Sache vom Gericht vorläufig regeln und ihre Kandidaten zu Vorsitzenden bestimmen lassen. Das lehnte das Verfassungsgericht aber im Juni 2022 ab. Nun wird grundsätzlich über die Fragen verhandelt.
Die Abwahl Brandners 2019 war ein bis dahin einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags. Sie erfolgte mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD, nachdem mehrere Äußerungen von ihm für Empörung gesorgt hatten, die als antisemitisch wahrgenommen wurden. So hatte er das Bundesverdienstkreuz für den Musiker Udo Lindenberg einen „Judaslohn“ genannt.
Auch nach der Absetzung Brandners zog die AfD-Fraktion vor das Bundesverfassungsgericht. Ein Eilantrag mit dem Ziel, ihn auf den Posten zurück zu bringen, scheiterte im Mai 2020. Nun wird auch über den Fall in Karlsruhe grundlegend verhandelt.
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