Das Gericht kündigte am Mittwoch den 17. Dezember als Termin an. Zwei Jemeniten wandten sich an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe, nachdem sie vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig keinen Erfolg hatten. Sie sehen ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzt. (Az. 2 BvR 508/21)
Im Jahr 2012 wurden Verwandte von ihnen ihren Angaben nach bei einem US-Drohneneinsatz in ihrem Heimatort getötet. 2014 klagten sie vor dem Verwaltungsgericht Köln. Sie wollten erreichen, dass die Bundesrepublik die Nutzung von Ramstein für US-Drohneneinsätze im Jemen unterbindet. Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage ab. Auf die Berufung der Kläger hin verlangte aber das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster im März 2019 von der Bundesregierung schärfere Kontrollen, ob sich die USA an das Völkerrecht halten.
Der Fall ging bis vor das Bundesverwaltungsgericht, welches das Urteil aus Münster im November 2020 aufhob. Es entschied, dass Jemeniten von Deutschland keine schärfere Überwachung der mit Hilfe von Ramstein gesteuerten US-Drohneneinsätze im Jemen verlangen könnten. Die diplomatischen Aktivitäten der Bundesrepublik seien ausreichend.
Daraufhin wandten sich die beiden Jemeniten im Frühling 2021 mit Hilfe der Menschenrechtsorganisationen European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Reprieve an das Bundesverfassungsgericht. Es gehe „um die Verantwortung Deutschlands, die Familie vor weiteren Angriffen unter Einbeziehung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein in Rheinland-Pfalz zu schützen“, erklärte das ECCHR damals.
Am 17. Dezember will der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandeln, allerdings in kleinerer Besetzung als sonst. Der Richter Holger Wöckel wirkte vor seiner Ernennung zum Verfassungsrichter an dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in dem Fall mit. Darum sei er hier von der Ausübung seines Richteramts ausgeschlossen, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Ein Urteil fällt in Karlsruhe meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
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