Karlsruhe beginnt mit Verhandlung über Kosten für Polizeieinsätze im Fußball

Ein seit Jahren ausgetragener Streit beschäftigt das Bundesverfassungsgericht.

Ein seit Jahren ausgetragener Streit beschäftigt seit Donnerstag das Bundesverfassungsgericht. In Karlsruhe begann die Verhandlung über die Frage, wer bei Fußballspielen die Mehrkosten für Polizeieinsätze tragen muss, wenn sie – etwa bei Derbys – besonders hoch sind. Die Deutsche Fußballliga (DFL) wehrt sich gegen eine Regelung der Hansestadt Bremen, die der DFL die Kosten in Rechnung stellte. (Az. 1 BvR 548/22)

„Die im Zentrum des Verfahrens stehende Frage wird seit vielen Jahren politisch und gesellschaftlich, aber auch rechtlich kontrovers diskutiert“, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in seiner einführenden Erklärung zur Verhandlung.

2014 hatte Bremen eine Neuregelung erlassen, wonach die Veranstalter bei gewinnorientierten Großveranstaltungen unter Umständen für höhere Polizeikosten aufkommen müssen – nämlich dann, wenn voraussichtlich mehr als 5000 Menschen zusammenkommen und erfahrungsgemäß Gewalt zu erwarten ist, so dass mehr Polizeikräfte eingesetzt werden müssen.

Den ersten Gebührenbescheid über mehr als 400.000 Euro schickte die Bremer Polizei der DFL nach dem sogenannten Nordderby zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV im April 2015. Die DFL zog vor Gericht, hatte aber keinen Erfolg. 2019 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass es grundsätzlich rechtmäßig sei, wenn der Profifußball an den Kosten für Polizeieinsätze beteiligt werde.

Unter anderem gegen diese Entscheidung sowie gegen die Regelung an sich richtet sich die Verfassungsbeschwerde der DFL. Sie argumentiert damit, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe sei und vom Staat bezahlt werden müsse.

Dafür, dass bei Risikospielen mehr Polizisten eingesetzt werden müssten, seien einzelne Störer verantwortlich und nicht die Organisatoren. Die Bremer Regelung sei verfassungswidrig, und die bisherigen Gerichtsentscheidungen verletzten Grundrechte der DFL.

Vor Gericht betonte die DFL nun, dass sie gegen Gewalt sei. Andere Maßnahmen wie sogenannte Stadionallianzen und bessere Zusammenarbeit zur Prävention seien aber sinnvoller als Gebührenbescheide. Wenn die Veranstalter zahlen müssten, blieben die Urheber der Gewalt finanziell unbehelligt.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) verwies darauf, dass in den vergangenen zehn Jahren nur neun von etwa 170 Heimspielen im Bremer Weserstadion als Hochrisikospiele eingestuft worden seien. Bremen erwarte insgesamt die Begleichung von drei Millionen Euro an zusätzlichen Polizeikosten von der DFL. „Angesichts des Gesamtaufwands halte ich dies für eine angemessene Beteiligung.“

Ein Urteil sollte am Donnerstag noch nicht fallen. Wenn es in voraussichtlich einigen Monaten kommt, könnte es richtungsweisend sein. Denn auch in anderen Bundesländern wird immer wieder darüber nachgedacht, den Profifußball an höheren Kosten für Polizeieinsätze zu beteiligen.

Die Entscheidung werde „die festgefahrene Situation grundlegend verändern“, sagte Mäurer. Würde die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, „werden sich auch andere Länder für eine Kostenbeteiligung entscheiden.“
© AFP

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