Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat den freien Zugang von Fotografen und anderen Berichterstattern zu kommerziellen Großkonzerten und anderen Veranstaltungen gefordert. Vermieter von Hallen und Veranstaltungssälen sollten in Mietverträge grundsätzlich eine Verpflichtung der Mieter zur Achtung der Presse- und Rundfunkfreiheit aufnehmen, erklärte der Verband am Montag in Berlin. Ausnahmen sollten nur für Veranstaltungen im privaten Rahmen möglich sein.
Konkreter Anlass für die Kritik sind nach Angaben des Journalistenverbands Regelungen bei Konzerten von Popstar Adele in München. Die Veranstalter der Konzerte, die noch bis zum 31. August in einer eigens errichteten Arena auf dem Messegelände in der bayerischen Landeshauptstadt stattfinden, lassen dem Bayerischem Journalistenverband zufolge keine Fotografen und TV-Teams zu. Medien würden vom Veranstalter selbst mit Fotos und Videos beliefert, erklärte der DJV weiter. Journalistische Aufnahmen seien „nicht erwünscht“.
Für problematisch hält der DJV in diesem Zusammenhang den Rückzug auf das Hausrecht. Vor allem „extreme politische Parteien“ machten davon immer wieder Gebrauch, wenn sie Berichterstattung von ihren Veranstaltungen reglementieren wollten. Mit dieser „Gängelei“ der Medien müsse Schluss sein, forderte der DJV-Vorsitzende Mika Beuster. „Es kann nur nach dem Motto gehen: Ohne freie Berichterstattung keine Halle.“ Hier seien die Kommunen als Träger der Veranstaltungsräume in der Verantwortung.
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