Insolventer FTI-Konzern muss auch Reisen ab 6. Juli absagen

Der insolvente Reisekonzern FTI muss auch gebuchte Reisen mit einem Abreisetermin ab dem 6. Juli absagen.

Der insolvente Reisekonzern FTI muss auch gebuchte Reisen mit einem Abreisetermin ab dem 6. Juli absagen. „Trotz intensiver Bemühungen und Verhandlungen mit mehreren Marktteilnehmern“ sei „keine zufriedenstellende Lösung zur Übernahme der übrigen, bereits gebuchten Pauschalreisen gefunden“ worden, teilte der vorläufige Insolvenzverwalter Axel Bierbach am Freitag mit. Vor einer Woche hatte FTI bereits alle Reisen bis zum 5. Juli abgesagt.

Insgesamt werde FTI nun rund 175.000 gebuchte Pauschalreisen absagen, hieß es in der Erklärung weiter. Betroffen seien alle Pauschalreisen und bestimmte Einzelleistungen, die Kunden für Abreisen ab dem 6. Juli über die insolventen Gesellschaften FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH sowie über die Vertriebsmarke 5vorFlug gebucht hätten.

Bierbach bekräftigte, dass alle bereits geleisteten Anzahlungen und etwaige Vorleistungen von Pauschalreisenden vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) erstattet werden und kein Pauschalreisender fürchten muss, sein Geld nicht zurückzubekommen. Kunden, die Einzelleistungen wie Flüge, Hotels und Transfers über FTI gebucht haben, haben dagegen keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen durch den DRSF.

Die FTI Touristik GmbH hatte am 3. Juni beim Amtsgericht München einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt. Das Gericht entsprach dem Antrag noch am selben Tag und setzte den Sanierungsexperten Bierbach als vorläufigen Insolvenzverwalter ein.
© AFP

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