„Wenn das Gesetz so durchkommt, werden sehr viele Cum-Cum-Täter ungeschoren davonkommen, Milliarden an Steuergeldern sind dann unwiderruflich verloren“, erklärte Finanzwende-Geschäftsführerin Anne Brorhilker am Freitag. Konkret geht es um das Bürokratie-Entlastungsgesetz IV, das am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll.
Das Gesetzespaket enthält unter anderem eine Senkung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen, von zehn auf acht Jahre. Die Belege seien aber „wichtige Beweismittel bei schweren Steuerdelikten wie Cum-Ex und Cum-Cum“, kritisierte Finanzwende. Bei diesen Delikten sei aufgrund der komplexen Ermittlungen die Verjährungsfrist erst vor ein paar Jahren von zehn auf 15 Jahre erhöht worden.
Es sei „ohnehin unsinnig, dass die Aufbewahrungsfristen kürzer sind als die Verjährungsfristen“, erklärte Brorhilker dazu. „Diese Fristen nun noch zu verkürzen, ist vollkommen absurd.“
Bevor Brorhilker die Geschäftsführung bei Finanzwende übernahm, war sie als Kölner Oberstaatsanwältin Chefermittlerin im Cum-Ex-Steuerskandal. „Die Täter wissen sehr genau, welchen juristischen Sprengstoff sie in ihren Kellern und auf ihren Servern haben“, betonte sie. Sobald das geplante Bürokratie-Entlastungsgesetz in Kraft sei, „werfen die ihre Schredder an“.
Im sogenannten Cum-Ex-Skandal wurde der Fiskus ausgetrickst, so dass Kapitalertragsteuern mehrfach zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. Erst 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof die Strafbarkeit solcher Geschäfte. Verwandt mit Cum-Ex- sind Cum-Cum-Geschäfte. Finanzwende zufolge verursachten sie bis 2021 einen Schaden von geschätzt 28,5 Milliarden in Deutschland verursacht – fast dreimal mehr als bei Cum-Ex.
Finanzwende startete nach eigenen Angaben am Freitag die Kampagne „CumCum-Milliarden: Schredderpläne stoppen!“, um die Gesetzesänderungen zu verhindern. Eine Petition dazu läuft auf der Plattform WeAct.
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