Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) über das Speichern von Fingerabdrücken auf Personalausweisen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden will vom EuGH wissen, ob die verpflichtende Speicherung von zwei Fingerabdrücken gegen das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten verstößt. Es muss über die Klage eines Deutschen entscheiden, der einen neuen Personalausweis braucht und dafür keine Fingerabdrücke abgeben will. (Az. C-61/22)
Seit August 2021 werden Fingerabdrücke im Chip von Ausweisen gespeichert. Die zuständige Generalanwältin hielt dieses Vorgehen in ihrem juristischen Gutachten vom Juni für zulässig. An das Gutachten sind die europäischen Richterinnen und Richter bei ihrer Entscheidung aber nicht gebunden.
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