Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Scoring der Schufa als unzulässig eingestuft, wenn Kunden der Auskunftei – beispielsweise Banken – vor allem anhand des Schufa-Werts über Kredite entscheiden. In diesem Fall handle es sich um eine verbotene automatisierte Entscheidung, erklärte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Er beantwortete damit Fragen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden.(Az. C-634/21 u.a.)
Die Schufa sammelt Daten beispielsweise bei Bankgeschäften und errechnet daraus einen Wert für einzelne Verbraucher. Mit diesem kann die Kreditwürdigkeit eingeschätzt werden – also die Wahrscheinlichkeit, ob jemand seine Rechnungen zahlt. Unternehmen wie Banken, Energieversorger oder Kreditvermittler können den Schufa-Wert nutzen, wenn sie über Verträge entscheiden.
Vor dem Wiesbadener Gericht klagte eine Frau, die wegen ihres niedrigen Schufa-Werts keinen Kredit bekam. Das Verwaltungsgericht legte dem EuGH Fragen vor. Nun soll es prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält, erklärte der EuGH. Wenn es eine solche Ausnahme gebe, müsse außerdem geprüft werden, ob die europäischen Regeln für die Datenverarbeitung erfüllt seien.
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