EU-Einigung gegen Wegwerf-Mentalität: Hersteller sollen Geräte öfter reparieren

Für Verbraucher soll es bald einfacher werden, Geräte wie Kühlschränke und Mobiltelefone bei einem Defekt reparieren zu lassen.

Für Verbraucher soll es bald einfacher werden, Geräte wie Kühlschränke und Mobiltelefone bei einem Defekt reparieren zu lassen. Die Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich in der Nacht zum Freitag auf das sogenannte Recht auf Reparatur, wie das Parlament mitteilte. Unter anderem müssen demnach die Hersteller einer Liste von Geräten, die in der Zukunft noch ausgeweitet werden kann, auch über die gesetzliche Garantie hinaus Reparaturen anbieten.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich für eine Reparatur direkt an die Hersteller wenden können, auch wenn sie ein Produkt beim Händler gekauft haben. Für reparierte Geräte wird die gesetzliche Garantie um ein Jahr verlängert. Ersatzteile müssen bereitgehalten und auch etwa an unabhängige Werkstätten verkauft werden.

Das Gesetz soll Reparaturen allgemein attraktiver machen. Dafür wird ein EU-weites Online-Portal aufgesetzt, auf dem Verbraucher etwa Werkstätten, Geschäfte für reparierte Altgeräte oder Interessenten für den Kauf defekter Geräte suchen können. Preise für Reparaturen sollen transparent einsehbar sein.

Die Richtlinie schlägt eine Reihe weiterer Maßnahmen vor, von denen die Mitgliedstaaten jedoch nur mindestens eine verpflichtend umsetzen müssen, etwa die Ausgabe von Garantie-Gutscheinen, Informationskampagnen, das Anbieten von Reparaturkursen oder steuerliche Vorteile für Reparaturdienstleistungen.

Die Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Europaparlament, Anna Cavazzini (Grüne), sprach von einem „Durchbruch für den Verbraucherschutz“, auch wenn die Mitgliedstaaten in den Verhandlungen verhindert hätten, der „Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung immer Vorrang vor Ersatz einzuräumen“.

Der parlamentarische Berichterstatter für die Richtlinie, René Repasi (SPD), schränkte unter anderem deshalb ein, dass die EU einem tatsächlichen Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Reparatur lediglich „nähergekommen“ sei. „Künftig wird es einfacher und günstiger, Produkte reparieren zu lassen.“ Das sei allemal ein Erfolg.

„Die EU schlägt sich mit dieser neuen Richtlinie klar auf die Seite der Verbraucher“, erklärte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber. Die „Hemmschwellen für den Gang zur Reparaturwerktstatt“ müssten nun im Zuge der Umsetzung der Richtlinie weiter abgebaut werden.

Nach Schätzungen der EU-Kommission könnten die Menschen in der Europäischen Union jährlich insgesamt rund zwölf Milliarden Euro sparen, wenn sie ihre Geräte anstelle eines Neukaufs reparieren lassen. Das Gesetz soll auch für weniger Elektroschrott sorgen und die CO2-Emissionen senken.
© AFP

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