Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft sind am Donnerstag in elf Bundesländern gegen die Verfasser von frauenfeindlichen Postings im Internet vorgegangen. Der einen Tag vor dem Internationalen Frauentag stattfindende Aktionstag richte sich gegen 45 Beschuldigte, teilten die federführende Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden mit. Dazu kämen bereits im Vorfeld erfolgte Maßnahmen bei weiteren 37 Beschuldigten.
Der Aktionstag hat demnach seinen Ausgangspunkt in einem seit 2022 laufenden Projekt zur Bekämpfung der Frauenfeindlichkeit im Internet, das den Umfang, die Strafbarkeit sowie die Staatsschutzrelevanz derartiger Beiträge im Internet untersucht und potenzielle Verbindungen zu politischem Extremismus erhebt. Auf dieser Grundlage gebe es Verfahren wegen digitaler Hasskriminalität zum Nachteil von Frauen.
Es sei gezielt dafür nach frauenfeindlichen Postings mit strafrechtlicher Relevanz auf Onlineplattformen gesucht worden. Diese seien dann strafrechtlich vorbewertet und nach Ermittlung der mutmaßlichen Urheber an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet worden.
Den Ermittlern zufolge zeigt sich Frauenfeindlichkeit im Internet in unterschiedlichen Formen. Neben volksverhetzenden Inhalten seien auch Postings festgestellt worden, in denen Frauen sexualisiert verleumdet und beleidigt oder öffentlich zur Versendung sogenannter Nacktfotos aufgefordert wurden, öffentliche Befürwortung von Vergewaltigungen und sexueller Nötigung erfolgten sowie Folter- und Tötungsvideos öffentlich verbreitet wurden.
BKA-Präsident Holger Münch erklärte: „Wir beobachten, wie Onlineplattformen immer häufiger zu Schauplätzen von Hass, Belästigung und Diskriminierung auch gezielt gegenüber Frauen werden.“ Die Ermittler gingen bewusst in die Räume des Hasses, um Taten und Täter feststellen und zur Rechenschaft ziehen.
Derweil forderte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mehr Tempo bei der Umsetzung des geplanten Gesetzes zum Schutz von Gewalt bedrohter Frauen. „Dass das Gewalthilfegesetz, mit dem Frauen ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung geboten werden soll, jetzt endlich kommt, war überfällig“, erklärte die GdP-Bundesfrauenvorsitzende Erika Krause-Schöne. Aber das allein reiche nicht.
„Wir erwarten, dass die Bundesregierung auch die Haushaltsmittel, die für den versprochenen Schutz der Frauen erforderlich sind, unverzüglich bereitstellt.“ Aktuell fehlten in Deutschland mindestens 15.000 Plätze in Frauenhäusern. „Ohne die zusätzlichen Plätze können die bedrohten Frauen ihren gewalttätigen Männern nicht entfliehen“, erklärte Krause-Schöne.
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