Erfolg für Lego in Rechtsstreit über bestimmten Baustein vor EU-Gericht

Im mehrjährigen Rechtsstreit mit einem Konkurrenten hat Lego vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg erneut einen Erfolg erzielt.

Im mehrjährigen Rechtsstreit mit einem Konkurrenten hat Lego vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg erneut einen Erfolg erzielt. Das Gericht bestätigte am Mittwoch den Schutz eines bestimmten Bausteins. Die flache Platte mit nur einer Noppenreihe in der Mitte hatte der dänische Spielzeughersteller 2010 als Geschmacksmuster eintragen lassen. (Az. T-537/22)

Lego verwendet solche seltenen Steine insbesondere in Bausätzen, um deren Nachbau zu erschweren. Denn 2010 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein normaler Legostein nicht als Marke eingetragen werden kann, weil seine Form sich aus der technischen Funktion ergibt.

In der Folge begann der Rechtsstreit, in dem es nun erneut ein Urteil gab. Die deutsche Firma Delta Sport Handelskontor beantragte, das Geschmacksmuster für den seltenen neuen Stein zu löschen. Diesem Antrag gab das EU-Markenamt EUIPO im spanischen Alicante 2019 statt.

Lego zog dagegen vor Gericht. Auf die Klage des dänischen Spielzeugherstellers hob das EU-Gericht die Entscheidung des Markenamts im März 2021 auf. Das EUIPO musste erneut entscheiden und wies den Antrag von Delta Sport diesmal zurück. Für den Baustein gelte eine bestimmte Ausnahme, die den Schutz von modularen Systemen ermöglicht, erklärte es zur Begründung.

Daraufhin zog im Jahr 2022 die deutsche Firma vor das EU-Gericht und beantragte, die EUIPO-Entscheidung aufzuheben. Diese Klage wurde aber nun abgewiesen. Das Gericht gab an, dass ein Geschmacksmuster nur dann für nichtig erklärt wird, wenn alle seine Merkmale vom Schutz ausgenommen sind.

Für die Ausnahmeregelung zum Schutz modularer Systeme müsse der Spielstein bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nämlich Neuheit und Eigenart. Delta Sport habe nicht nachgewiesen, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt seien, erklärte das Gericht. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.

Lego begrüßte das Urteil. Es bestätige „unsere feste Überzeugung, dass originale Geschmacksmuster durch die Gesetzgebung vor Nachahmung geschützt werden sollten“, erklärte der Spielwarenhersteller.
© AFP

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