Im Fall des Sorgerechtsstreits um die Kinder der Steakhauskettenerbin Christina Block sind deutsche Gerichte nicht länger zuständig. Das entschied das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) nach Angaben vom Dienstag in einem nicht mehr durch Rechtsmittel angreifbaren Beschluss. Aufgrund eines „inzwischen verfestigten Lebensmittelpunkts“ der Kinder im Nachbarland Dänemark fehle es laut internationalen Übereinkommen an der Zuständigkeit. Voraussichtlich müssten dänische Gerichte die Sache klären.
Die Kinder stammen aus einer früheren Beziehung Blocks, die sich mit dem Vater seit Jahren einen Sorgerechtsstreit liefert. Der Fall geriet in die Schlagzeilen, nachdem die Kinder in der Silvesternacht in Dänemark von Unbekannten von ihrem Vater getrennt und in Autos weggebracht worden waren.
Zwei Tage später meldete die Hamburger Polizei dann, dass sich die Kinder in der Obhut ihrer Mutter befänden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger und weiterer Straftaten gegen mehrere Menschen, darunter die Mutter. Details nannte sie bislang nicht.
Bereits Anfang Januar erließ das OLG in der Hansestadt eine einstweilige Anordnung, die Block zur Herausgabe der Kinder an ihren Vater in Dänemark verpflichtete. Laut Gericht wurden die Kinder umgehend dem Vater übergeben. Die Entscheidung begründete das Gericht damals damit, dass eine Rückkehr zum Vater im Nachbarland dem Wohl der Kinder derzeit am besten entspreche.
Block ist Tochter des Hamburger Gastronomieunternehmers Eugen Block. Dieser gründete eine Firmengruppe mit 2700 Mitarbeitern, zu der unter anderem die Restaurantketten Block House und Jim Block sowie das „Grand Elysée“ gehören. Blocks drei Kinder sind Medienberichten zufolge an der Unternehmensgruppe beteiligt, nehmen aber keine operativen Aufgaben wahr.
© AFP