Er wurde abgelehnt, weil er sich durch die aktive Mitgliedschaft bei der Kleinstpartei und frühere Arbeit für die NPD und eine inzwischen verbotene Gruppe verfassungsfeindlich betätigt habe. Seine Klage hatte zunächst keinen Erfolg. (Az. 2 C 15.23)
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschied, dass er für den juristischen Vorbereitungsdienst ungeeignet sei, auch wenn Der Dritte Weg nicht verboten ist. Er sei nicht nur einfaches Mitglied der Partei, sondern habe dort höhere Positionen inne gehabt und die demokratische Grundordnung beseitigen wollen. Der Mann wurde später in Sachsen Rechtsreferendar und ist inzwischen Anwalt. Er wandte sich gegen das Münchner Urteil an das Bundesverwaltungsgericht.
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