Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Freitag (09.30 Uhr) eine Entscheidung zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens. Das Landgericht im hessischen Darmstadt verurteilte die Beschwerdeführerin 2014 wegen Mordes an ihrem früheren Ehemann zu lebenslanger Haft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg stellte 2021 fest, dass die Richterbank des Landgerichts fehlerhaft besetzt war. (Az. 2 BvR 1699/22)
Dennoch lehnten das Landgericht Kassel und auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab. Denn die Frau habe nicht dargelegt, dass das Urteil des Landgerichts Darmstadt auf dem Fehler bei der Besetzung der Richterbank beruhe. Hiergegen rief die Ehefrau das Bundesverfassungsgericht an.
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