Das Bundesverfassungsgericht beurteilt am Mittwoch (10.00 Uhr) in Karlsruhe, ob die Wahlrechtsreform von 2020 verfassungsgemäß war. Obwohl in diesem Jahr eine weitere Reform beschlossen wurde, wirkt sich die alte Änderung noch aus – der aktuelle Bundestag wurde auf ihrer Grundlage gewählt. Sollte die Bundestagswahl von 2021 in Berlin wiederholt werden, würde das ebenfalls auf Grundlage des damaligen Wahlrechts geschehen. (Az. 2 BvF 1/21)
Das Gericht könnte am Mittwoch Hinweise dafür liefern, wie klar und wie verständlich ein Wahlgesetz formuliert sein muss – vor allem darum ging es in der Verhandlung im April. Strittig ist außerdem, ob die Reform von 2020 die Chancengleichheit der Parteien verletzte. Auch die neue Reform von 2023 liegt schon in Karlsruhe. Darüber wird aber am Mittwoch nicht entschieden.
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