Bundesverfassungsgericht entscheidet über neues Wahlrecht

Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil über das neue Wahlrecht. Damit wird klar, ob es zur nächsten Bundestagswahl gilt.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil über das neue Wahlrecht. Damit wird klar, ob es zur nächsten Bundestagswahl gilt. Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition soll den Bundestag verkleinern, war aber von Anfang an umstritten. An das Gericht wandten sich unter anderem Union und Linke, die von den Neuregelungen besonders betroffen sein könnten. (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)

Durch die Reform sollen die Bundestagssitze allein anhand der Zweitstimmen vergeben werden – Union und Linke sind gegen den Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Außerdem geht es um die Streichung der Grundmandatsklausel. Diese garantierte früher, dass Parteien trotz Scheiterns an der Fünf-Prozent-Hürde mit der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag kamen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewannen.
© AFP

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