Die Bundesnetzagentur wird die EU-Vorgaben gegen illegale Inhalte, Hass, Desinformation und Fälschungen im Internet durchsetzen. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat für die Umsetzung des EU-Gesetzes für Digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) in Deutschland. Das neue Gesetz legt auch die Höhe der Strafen bei Verstößen fest.
Der DSA gilt bereits seit einiger Zeit für die größten Online-Dienste. Im Februar wurde dieser Kreis erheblich ausgeweitet. Neben den großen Konzernen wie Google, Facebook und Amazon müssen auch kleinere Unternehmen nun aktiver gegen Hassrede, Falschinformationen und Produktfälschungen vorgehen und entsprechende Inhalte zum Beispiel „unverzüglich“ entfernen.
Durch das Digitale-Dienste-Gesetz wird eine Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur geschaffen. Diese soll für Transparenz und Fairness sorgen und Anbieter digitaler Dienste zentral beaufsichtigen. Nutzerinnen und Nutzer können ihre Beschwerden künftig direkt an die Koordinierungsstelle richten, die ein zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten wird.
„Nie war eine starke Plattformaufsicht so wichtig wie heute“, erklärte Digitalminister Volker Wissing (FDP) zu dem Bundesratsbeschluss. „Wir sehen eine zusehende Verrohung des Diskurses im Netz: Gewaltaufrufe, Bedrohung Andersdenkender, antisemitische Hetze.“ Dies seien „Grenzüberschreitungen, die wir in einer freien Gesellschaft nicht hinnehmen dürfen“. Auch die Plattformbetreiber seien hier in der Verantwortung und müssten gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen.
Die EU-Mitgliedsstaaten werden im DSA angehalten, nationale Koordinierungsstellen für die Durchsetzung der neuen Regeln einzurichten. Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz kam der Bund dem nun nach.
Die in Deutschland zuständige Bundesnetzagentur soll dem Gesetz zufolge eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Zusätzlich werden durch das Gesetz Sonderzuständigkeiten für den Schutz von Minderjährigen geschaffen. Hierfür ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zuständig. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz soll zudem überwachen, dass personenbezogene Daten nicht für kommerzielle Werbung verwendet werden
Neben den Zuständigkeiten regelt das Gesetz auch die Buß- und Zwangsgelder bei Verstößen gegen den DSA. Den von der EU gegebenen Spielraum will Deutschland dabei ausschöpfen. Das bedeutet, Plattformbetreiber könnten bei Verstößen mit bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden.
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