Bundesländer leiten Einführung von Bezahlkarte für Asylbewerber in die Wege

Mehrere Bundesländer haben die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber in die Wege geleitet. In Mecklenburg-Vorpommern startete das Vergabeverfahren.

Mehrere Bundesländer haben die Einführung der geplanten Bezahlkarte für Asylbewerber in die Wege geleitet. Wie das Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern am Freitag mitteilte, startete das Land mit dem EU-weiten Vergabeverfahren. Bereits am Donnerstag hatte Hamburg als erstes Bundesland den Beginn der Ausgabe der Bezahlkarte bekanntgegeben. Mit dem Pilotprojekt in der Hansestadt sollen Erfahrungen für die bundesweite Einführung gesammelt werden. Diese ist für Sommer oder spätestens Herbst geplant.

In Hamburg sollen Leistungsempfänger mit der Bezahlkarte, die dort Socialcard heißt, einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu ihren staatlichen Geldleistungen erhalten. Die Karte ist demnach als Visa-Guthabenkarte angelegt, die ohne hinterlegtes Konto funktioniert. Zuerst sollen neu ankommende Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtungen die Karte erhalten. Diese bekommen den bundesrechtlich festgelegten Betrag zur Deckung ihrer persönlichen Bedürfnisse dann über die Socialcard.

Hamburg beteiligt sich als eines von 14 Bundesländern an einem im Januar gestarteten gemeinsamen Vergabeverfahren. Die Erfahrungen aus dem Hamburger Pilotprojekt sollen in das weitere Verfahren eingebracht werden. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern streben die Einführung ebenfalls an, gehen bei der Vergabe aber eigene Wege.

Nach Angaben des Landesinnenministeriums in Schwerin ist die Einführung der Bezahlkarte auch in Mecklenburg-Vorpommern „auf klarem Kurs“. Demnach übersandte das zuständige Landesamt die Vergabeunterlagen am Freitag an die Europäische Union. Das nun gestartete Vergabeverfahren werde voraussichtlich bis in das dritte Jahresviertel andauern, dann folge die Vergabeentscheidung, hieß es.

Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) betonte, Mecklenburg-Vorpommern schlage keinen „Sonderweg“ ein, sondern führe lediglich die Ausschreibung selbstständig durch. „Denn inhaltlich halten wir uns selbstverständlich an die bundesweit zwischen den Staatskanzleien geeinigten Standards“, erklärte Pegel.

Das bayerische Innenministerium hatte am Dienstag mitgeteilt, dass die Vorbereitungen in Bayern bereits „sehr weit“ seien. Derzeit laufe das Vergabeverfahren zur Einführung einer bayerischen Bezahlkarte. Ziel sei es, den Zuschlag in der zweiten Februarhälfte zu erteilen. Ende März könne die bayerische Karte dann in vier Pilotkommunen im Einsatz sein. Die bayernweite Einführung sei für das zweite Quartal geplant.

Die Bundesländer hatten sich zuletzt auf Standards zur Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Mit der Karte sollen Flüchtlinge nach einheitlichen Standards einen Teil der ihnen zustehenden Leistungen als Guthaben statt per Barauszahlung erhalten.

Die Debitkarte soll ohne Kontobindung funktionieren und bundesweit in allen Branchen einsetzbar sein. Die Karte kann jedoch nicht im Ausland eingesetzt werden. Überweisungen von Karte zu Karte oder sonstige Überweisungen im In- und Ausland sollen nicht möglich sein.
© AFP

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