Der Insolvenzverwalter forderte knapp elf Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat Bayern und bekam vom Oberlandesgericht München teilweise recht. Es sprach ihm 2023 zu zwei Dritteln Schadenersatzansprüche zu. Dieses Urteil überprüft der BGH nun. (Az. III ZR 24/23)
2016 waren in Bauchspeck von Sieber Listerien entdeckt worden. Diese Bakterien können schwere Krankheiten auslösen. Das bayerische Verbraucherschutzministerium warnte vor dem Verzehr der Sieber-Produkte, ordnete einen Rückruf an und untersagte der Großmetzgerei vorübergehend die Produktion. Das Oberlandesgericht entschied, dass die Behörden gegen Sieber vorgehen durften und mussten. Da aber auch vor Waren gewarnt wurde, die keine Listerien enthalten können, liege eine Amtspflichtverletzung vor.
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