Um die Riester-Rente geht es am Dienstag (09.00 Uhr) am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der elfte Zivilsenat verhandelt über eine Bestimmung in Verträgen einer bayerischen Sparkasse, wonach nach der Ansparphase „gegebenenfalls Abschluss- und/oder Vermittlungskosten“ entstehen können, wenn für die Auszahlungsphase eine Leibrente vereinbart wird. Geklagt hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. (Az. XI ZR 290/22)
Die Verbraucherzentrale findet, dass die strittige Klausel nicht klar genug sei und außerdem Verbraucher unangemessen benachteilige. Nach eigenen Angaben klagte sie gegen mehrere Anbieter von Riester-Verträgen, mit unterschiedlichen Ergebnissen. Im Fall aus Bayern, der nun vor dem Bundesgerichtshof landete, gaben Landgericht und Oberlandesgericht München den Verbraucherschützern recht.
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