Es geht um ein Schreiben an das Finanzamt, in dem die Angeklagte den Holocaust leugnete, wie das Münchner Landgericht II im August 2023 feststellte. Da sie ihre Äußerungen in dem Fall aber nicht weiter in der Öffentlichkeit verbreitete, wurde sie freigesprochen. (Az. 3 StR 32/24)
In dem Schreiben ging es eigentlich um ein Steuerverfahren. Die Angeklagte habe damit gerechnet, dass nur die Sachbearbeiter ihren Brief zur Kenntnis nehmen würden, befand das Münchner Gericht. Die Staatsanwaltschaft zog gegen das Urteil vor den BGH, der es nun überprüft.
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