Am Mittwoch (10.30 Uhr) verhandelt er über den Fall eines Familienrichters aus Weimar, der im April 2021 Masken und andere Schutzmaßnahmen an zwei Schulen verbot. Vor einem Jahr wurde er deshalb vom Landgericht Erfurt wegen Rechtsbeugung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (Az. 2 StR 54/24)
Seine Entscheidung von 2021 sorgte bundesweit für Aufsehen und wurde später wieder aufgehoben. Sowohl das Thüringer Oberlandesgericht in Jena als auch der BGH stellten damals klar, dass Familiengerichte in diesen Fällen gar nicht zuständig sind. Nun geht es darum, ob das Erfurter Urteil Bestand hat. Sowohl der Familienrichter selbst als auch die Staatsanwaltschaft wollen es höchstrichterlich überprüfen lassen.
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