Am Bundesgerichtshof in Karlsruhe fällt am Donnerstag (09.00 Uhr) ein Urteil über das Bewerben von Produkten als klimaneutral. Im konkreten Fall geht es um Süßigkeiten von Katjes. Die zentrale Frage ist, ob es ausreicht, dass der Hersteller die bei der Produktion entstehenden Emissionen durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten kompensiert. (Az. I ZR 98/23)
Vor Gericht gezogen war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Sie störte sich an einer Anzeige in einer Fachzeitschrift. Darin hieß es: „Seit 2021 produziert Katjes alle Produkte klimaneutral.“ In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. In der Verhandlung am Bundesgerichtshof im April deutete sich aber an, dass dieser strengere Maßstäbe anlegen könnte.
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