Eine bereits wegen Volksverhetzung vorbestrafte Frau wurde im vergangenen Jahr vom Landgericht München II freigesprochen. Es stellte fest, dass sie zwar in dem Brief den Holocaust geleugnet habe – Volksverhetzung sei das aber hier nicht, weil der Text nur an die Behörde ging. (Az. 3 StR 32/24)
Das mehrere hundert Seiten langen Schreiben bezog sich auf ein Steuerverfahren. Die Angeklagte habe damit gerechnet, dass nur die Sachbearbeiter es lesen würden, befand das Münchner Gericht. Nach dem Freispruch wandte sich die Staatsanwaltschaft an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen.
© AFP