Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Mittwoch sein Urteil im Fall einer nur unvollständig gefüllten Tube Waschgel (ab 09.00 Uhr). Streitig ist, ob die Gestaltung der Tube und die entsprechende Werbung unlauter sind. Es geht dabei um eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen L’Oréal Deutschland. (Az. I ZR 43/23)
In der Werbung im Internet war die auf dem Kopf stehende Tube abgebildet, die im unteren Bereich transparent war und den Blick auf den orangefarbenen Inhalt freigab. Der obere Teil bis zum Falz der Tube war silbern und nicht durchsichtig. Gefüllt war die Tube nur im sichtbaren Bereich.
Die Verbraucherzentrale sieht darin eine „Mogelpackung“. Sie bemängelte einen Verstoß gegen das Mess- und Eichgesetz sowie Irreführung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Vor dem Landgericht und in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klage keinen Erfolg. Nun entscheidet der BGH – die Verhandlung fand im April statt.
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