Im Rechtsstreit zwischen dem Schweizer Möbelbauer USM und seinem deutschen Konkurrenten Konektra, früher Swissmobilia, will der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 21. Dezember entscheiden. Das teilte er am Donnerstag nach der Verhandlung mit. USM wirft Konektra vor, Teile seines bekannten modularen Möbelsystems USM Haller nachgebaut zu haben. Die Frage ist, ob es sich um Werke der angewandten Kunst handelt. (Az. I ZR 96/22)
Diese könnten urheberrechtlich geschützt sein. Die USM-Haller-Möbel wurden in den 60er-Jahren entwickelt. Sie bestehen aus zusammengeschraubten Rohren, die mit kleinen Kugeln verbunden sind. In das Gestell werden Platten aus verschiedenen Farben eingesetzt. USM will erreichen, dass Konektra keine ähnlichen Möbelstücke oder Teile davon mehr verkaufen darf. Der Urheberrechtsschutz erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers, der in diesem Fall der 2012 gestorbene Architekt Fritz Haller wäre.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnte Ansprüche aus dem Urheberrecht 2022 ab. Es verwies darauf, dass es das Baukastenprinzip schon bei älteren dänischen Möbeln gegeben habe. Teilweise bekam USM aber recht: Das Gericht stellte Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht fest. Gegen das Düsseldorfer Urteil zogen beide Wettbewerber vor den Bundesgerichtshof.
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