Bislang knapp 150.000 Einträge im neuen Organspende-Register

In das im März gestartete Organspende-Register haben sich bislang gut 150.000 Menschen eingetragen.

Das Bundesgesundheitsministerium nannte die Zahl von 147.822 Eintragungen bis Mittwoch dieser Woche, wie die „Rheinische Post“ am Freitag berichtete. Dabei habe sich die große Mehrheit offen für eine Organspende gezeigt; nur bei 5,6 Prozent der Registrierungen sei ein Widerspruch erklärt worden, teilte demnach eine Ministeriumssprecherin mit.

Das Online-Register war Mitte März gestartet. Unter organspende-register.de können sich Menschen mit ihrem Ausweisdokument mit eID-Funktion anmelden und erklären, ob sie im Falle ihres Todes Organe spenden möchten oder nicht. Seit dem 1. Juli können Krankenhäuser, die Organe entnehmen wollen, die Daten abrufen.

Im nächsten Schritt soll es auch möglich sein, sich mit der sogenannten GesundheitsID bei dem Portal zu registrieren. Diese digitale Identität wird von den Krankenkassen für ihre Versicherten eingerichtet. Laut der Ministeriumssprecherin soll diese Option „den Bürgerinnen und Bürgern durch die Krankenkassen zeitnah zur Verfügung gestellt werden“.

Es sei davon auszugehen, dass durch die digitalen Identifikationsverfahren künftig weiter wachsende Nutzerzahlen im Online-Register zu verzeichnen seien, sagte die Sprecherin der Zeitung. „In diesem Zusammenhang wird auch die Einführung der Opt-out-Lösung bei der elektronische Patientenakte im Januar 2025 zusätzlich relevant sein.“ Daneben würden „aus Gründen der Entscheidungshoheit der Bürgerinnen und Bürger für den sensiblen Bereich der Organ- und Gewebespende weiterhin weitere Abgabewege (etwa schriftlich oder mündlich) möglich sein“.

Ab Januar soll es für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland eine elektronische Patientenakte (ePA) geben – es sei denn, die versicherte Person widerspricht dem aktiv (Opt-out). Über die ePA-Anwendungen können sich die Versicherten auch im Organspende-Register eintragen.

Die Organspende erfolgt in Deutschland nur, wenn jemand dies vor seinem Tod klar erlaubt hat – zum Beispiel mit dem Organspendeausweis – oder wenn die Angehörigen zustimmen. Weil es zu wenige Spenderorgane gibt, wird immer wieder eine Umstellung auf die sogenannte Widerspruchslösung diskutiert. Dann würden alle Menschen als Organspender gelten, es sei denn, sie dokumentieren ihren Widerspruch dagegen.

Anfang Juli beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung. Wann er im Bundestag behandelt wird, ist noch offen. Auch eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten macht sich für die Widerspruchslösung stark. Im Jahr 2020 war ein solches Modell noch im Bundestag gescheitert.
© AFP

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