Bisheriger Generalbundesanwalt Peter Frank zum Verfassungsrichter gewählt

Der bisherige Generalbundesanwalt Peter Frank soll neuer Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden.

Der bisherige Generalbundesanwalt Peter Frank wird neuer Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der 55-Jährige wurde am Freitag im Bundesrat einstimmig zum Nachfolger des bisherigen Verfassungsrichters Peter Müller gewählt. Frank ist seit Herbst 2015 als Generalbundesanwalt der oberste Strafverfolger Deutschlands. Für den Richterposten schlugen ihn CDU und CSU vor.

Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD), die Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns, wünschte Frank nach der Abstimmung „eine glückliche Hand und alles Gute für die neue Aufgabe.“ Frank hatte sich in den vergangenen Jahren unter anderem mit Ermittlungen gegen Terrorismusverdächtige aus dem rechtsextremen Spektrum und gegen Rückkehrer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat profiliert. Nun wechselt er den Arbeitsort, bleibt aber in derselben Stadt – auch die Bundesanwaltschaft sitzt in Karlsruhe.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, Frank sei „ein ausgezeichneter Jurist und hat sich in seiner Amtszeit als Generalbundesanwalt und Behördenleiter große Verdienste erworben.“ Seinen „langjährigen engagierten Einsatz für unseren Rechtsstaat“ werde er nun an anderer Stelle fortsetzen.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sprach von einer „exzellenten Wahl“. Frank sei „ein absoluter Ausnahmejurist, bei dem unser Grundgesetz in den allerbesten Händen ist“, erklärte er.

Peter Frank wurde 1968 im baden-württembergischen Lauda geboren. Er studierte in Bayern Jura und arbeitete später im Freistaat beim Justizministerium, an Gerichten und Staatsanwaltschaften. Mit 46 Jahren wurde er 2015 auf Vorschlag des damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) neuer Generalbundesanwalt und damit Nachfolger des entlassenen Harald Range. Nun tritt er am Bundesverfassungsgericht die Nachfolge eines der prominentesten Richter an.

Peter Müller (CDU) war schon vor seinem Amtsantritt als Verfassungsrichter einer breiten Öffentlichkeit bekannt: Zwischen 1999 und 2011 war der inzwischen 68-Jährige saarländischer Ministerpräsident. Eigentlich endete Müllers Amtszeit am Bundesverfassungsgericht schon Ende September. Er blieb aber vorerst weiter in Karlsruhe, weil noch kein Nachfolger bestimmt war. So saß er in der vergangenen Woche noch auf der Richterbank, als der Zweite Senat die Pläne der Ampelkoalition zum Klimafonds kippte.

Die 16 Verfassungsrichterinnen und -richter werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt, ihre Amtszeit beträgt höchstens zwölf Jahre. Altersgrenze ist das 68. Lebensjahr. In diesem Jahr begrüßte das Bundesverfassungsgericht bereits vier neue Richterinnen und Richter.

Im Januar ernannte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Rhona Fetzer und Thomas Offenloch, im Februar Martin Eifert. Im April wurde die bisherige Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts, Miriam Meßling, zur neuen Verfassungsrichterin ernannt. Wer Franks Nachfolger als Generalbundesanwalt wird, war am Freitag noch nicht bekannt.
© AFP

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