Um die Einbußen von Hotels in der Corona-Zeit geht es am Donnerstag (10.00 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der BGH verhandelt über eine Klage auf Entschädigung durch das Land Bremen. Die Hotelbetreiber finden, dass die angeordneten Corona-Schutzmaßnahmen in zwei Lockdowns 2020 und 2021 rechtswidrig gewesen seien. (Az. III ZR 134/22)
Sie argumentieren damit, dass sie eigene Hygienekonzepte erarbeitet hätten. Die staatlichen Hilfen hätten nicht ausgereicht, so dass ihre wirtschaftliche Lage inzwischen existenzbedrohend sei. Vor den Gerichten in Bremen hatte die Klage keinen Erfolg, nun soll der BGH entscheiden.
© AFP