Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Freitag (09.00 Uhr) im Streit einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aus Mecklenburg-Vorpommern. Es geht um die Frage, wer die Kosten für einen früheren, bereits abgeschlossenen Prozess tragen soll. Im Jahr 2021 waren drei der Eigentümerinnen vor Gericht mit Erfolg gegen einen Beschluss der WEG vorgegangen. (Az. V ZR 139/23)
Nach dieser ersten Gerichtsentscheidung beschlossen die Eigentümer 2022, die angefallenen Kosten für den Prozess per Sonderumlage zu finanzieren. Dafür sollte jede Einheit etwa 800 Euro zahlen – also auch die drei Eigentümerinnen, die vor Gericht gesiegt hatten. Das wollten sie nicht und klagten gegen diesen zweiten Beschluss ebenfalls. Nun soll der BGH über die Frage entscheiden, wie die Kosten verteilt werden.
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