Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs will dm die Bezeichnung des Desinfektionsmittels als hautfreundlich verbieten lassen. Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit einigen Jahren. (Az. I ZR 108/22)
Der BGH hatte das Verfahren zwischendurch ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur europäischen Biozidverordnung gestellt, welche die Werbung für Biozide wie etwa Desinfektionsmittel einschränkt. Der EuGH antwortete im Juni, dass ein Verbot des Begriffs „hautfreundlich“ in diesem Zusammenhang gerechtfertigt sei. Nun entscheidet der BGH in dem Rechtsstreit.
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