Diese seien „mit erheblichen Mängeln und Risiken“ behaftet, heißt es in einem Bericht für den Haushaltsausschuss des Bundestags, aus dem der „Spiegel“ am Freitag zitierte. Eine Konsolidierung des „aus den Fugen geratenen Bundeshaushalts“ habe nicht stattgefunden, urteilt der Rechnungshof demnach. Es fehle an „einer nachvollziehbaren umfassenden Ausgabenkritik“, an einer „nüchternen Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen“ sowie an der Konzentration auf die Kernaufgaben des Bundes.
Konkret rät der Rechnungshof demnach den Abgeordneten davon ab, den von der Regierung vorgelegten Nachtragshaushalt für 2024 zu beschließen. „Der Bundestag sollte sich hierauf nicht einlassen“, heißt es laut „Spiegel“ in dem Bericht. Eine Verabschiedung berge „ein weiteres hohes verfassungsrechtliches Risiko“. Unter anderem habe die Regierung die aus ihrer Sicht zulässige Neuverschuldung um 3,4 Milliarden Euro zu hoch angesetzt.
Auch der Haushaltsentwurf 2025 erntet dem Bericht zufolge Kritik. Teile der Vorlage seien mit dem Budgetrecht des Bundestags „kaum vereinbar“, heißt es demnach.
Längerfristig beklagt der Rechnungshof dem Magazin zufolge einen Fehlbetrag in der Finanzplanung in Höhe von rund 74 Milliarden Euro. „Die Bundesregierung plant Ausgaben, von denen sie nicht weiß, wie sie sie finanzieren soll“, wird demnach bemängelt. Dies sei kein Ausweis „haushalterischer Sorgfalt und Solidität“.
Der Bundestag beginnt am Dienstag mit den Beratungen über den Haushaltsentwurf für 2025. Dabei soll auch über den Entwurf für den Nachtragshaushalt 2024 diskutiert werden.
© AFP