Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt befasst sich am Donnerstag (10.00 Uhr) erneut mit einer Kündigung wegen Kirchenaustritts. Die Klägerin war als Sozialpädagogin in einem katholischen Verein für Schwangerschaftsberatung beschäftigt. Von 2013 bis 2019 war sie in Elternzeit und trat unterdessen aus der katholischen Kirche aus. Versuche des kirchlichen Arbeitgebers, sie zum Wiedereintritt zu bewegen, scheiterten. Daraufhin kündigte der Verein der Sozialpädagogin fristlos, hilfsweise ordentlich. (Az. 2 AZR 196/22)
Einen früheren Fall der Kündigung einer Hebamme wegen Kirchenaustritts hatte das BAG dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Noch vor der Luxemburger Urteilsverkündung hatten Hebamme und Krankenhaus aber einen Vergleich geschlossen. Daher könnte das BAG nun auch in dem neuen Fall dem EuGH anrufen.
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